
| Umsetzung Kindes- und ErwachsenenschutzDer Bund hat Ende 2008 ein neues Vormundschaftsrecht verabschiedet. Die Kantone sind aufgefordert, dieses auf den 1.Januar 2013 umzusetzen. Im organisatorischen Bereich sind die grössten Neuerungen Fachbehörden anstelle der bisherigen kommunalen Vormundschaftsbehörden. Die Fachbehörden sind interdisziplinär (mit Fachpersonen aus Recht, Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Treuhand, Versicherungsrecht, Medizin usw.) zusammengesetzt. Sie sind auch für Entscheide im Kindesschutz zuständig. Wie bisher liegt das Vormundschaftswesen im Aufgabenbereich der Gemeinden. Die neue Bezeichnung heisst Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (K-ESR). Im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht K-ESR stellen massgeschneiderte Massnahmen sicher, dass nur so viel staatliche Betreuung erfolgt, wie nötig ist. Zudem wird das Selbstbestimmungsrecht durch Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung gefördert. Das K-ESR tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Botschaft zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Verordnungsänderungen |
Heinz Bachmann | |
Patricia Dormann
Juristin beim Rechtsdienst JSD
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
041 228 57 88
patricia.dormann@lu.ch
Informationen zum Thema Kindes- und Erwachsenenschutzrecht finden Sie auch: |
Verband Luzerner Gemeinden VLG (Gazette 6/2012) |

