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Umsetzung Kindes- und Erwachsenenschutz


Der Bund hat Ende 2008 ein neues Vormundschaftsrecht verabschiedet. Die Kantone sind aufgefordert, dieses auf den 1.Januar 2013 umzusetzen. Im organisatorischen Bereich sind die grössten Neuerungen Fachbehörden anstelle der bisherigen kommunalen Vormundschaftsbehörden. Die Fachbehörden sind interdisziplinär (mit Fachpersonen aus Recht, Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik, Treuhand, Versicherungsrecht, Medizin usw.) zusammengesetzt. Sie sind auch für Entscheide im Kindesschutz zuständig. Wie bisher liegt das Vormundschaftswesen im Aufgabenbereich der Gemeinden. Die neue Bezeichnung heisst Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (K-ESR).


Im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht K-ESR stellen massgeschneiderte Massnahmen sicher, dass nur so viel staatliche Betreuung erfolgt, wie nötig ist. Zudem wird das Selbstbestimmungsrecht durch Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung gefördert. Das K-ESR tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft.


Botschaft zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Der Kantonsrat hat an seiner Sitzung vom 12./13. Dezember 2011 die Vorlage zum Kindes- und Erwachsenenschutz verabschiedet.
Änderung des EGZGB vom 13. Dezember 2011 - Kindes- und Erwachsenenschutz
Botschaft vom 23. August 2011(B 13)
Medienmitteilung vom 9. September 2011


Verordnungsänderungen
Neben den Änderungen im EGZGB gibt es zusätzliche Ausführungsbestimmungen, die auf Verordnungsstufe zu regeln sind. So wird die Vormundschaftsverordnung (SRL Nr. 206) total revidiert und heisst neu "Verordnung zum Kindes- und Erwachsenenschutz". Zudem braucht es Anpassungen bei der Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden. Weitere Verordnungen werden nicht inhaltlich, aber formal angepasst. Die Verordnungsänderungen werden gegen Mitte Juni 2012 in eine breit angelegte Vernehmlassung gehen.










Projektleitung
Sekretariat
intern
 

Heinz Bachmann
Leiter Rechtsdienst JSD
Bahnfofstrasse 15
Postfach 3768
6002 Luzern
041 228 57 84
heinz.bachmann@lu.ch


Patricia Dormann
Juristin beim Rechtsdienst JSD
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
041 228 57 88
patricia.dormann@lu.ch



Wichtige Links

Informationen zum Thema Kindes- und Erwachsenenschutzrecht finden Sie auch:

Bundesamt für Justiz

Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz ;

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden Kanton Luzern

Verband Luzerner Gemeinden VLG (Gazette 6/2012)